Subsidiärer Schutz - Leitfaden für Flüchtlingshelfer

Jetzt gehen die Themen Jobcenter, Versicherungen, Konten, Kindergeld und Wohnungssuche los ...

Reiche direkt bei allen Ämtern und Behörden sofort beim Erstkontakt eine Vollmacht ein, die dich berechtigt, Informationen einzuholen oder zu senden!

In letzter Zeit wird der Schutz oft nur noch für ein Jahr mit Aussicht auf Verlängerung gewährt, hier ein paar Infos dazu:

Nicht vergessen ...

Konto eröffnen

Kindergeld und andere Beihilfen sollten besser auf ein Konto gehen. Diverse Banken haben kein Problem damit, Konten für Flüchtlinge zu eröffnen. 

Ausländerbehörde (Bad Oldesloe)

  • Hier werden Passfotos und Fingerabdrücke abgegeben (Antrag auf Erteilung der AU)
  • Meldebescheinigung abholen; Vorlage im Jobcenter!
  • Papiere werden hier ausgestellt und können abgeholt werden
  • Eingereicht werden muss: Kindergeldbescheid, Leistungsbescheid
  • Die Ausweise des subsidiären Schutzes berechtigen nur zu Inlandsreisen; Auslandsreisen bedürfen eines Reisepasses, der in der jeweiligen Landesbotschaft ausgestellt wird.
  • Ggf. ist eine Wohnsitznahme nur in SH möglich, steht auf den Papieren
  • 3-4 Monate nach Erhalt der Papiere: Anfragen, wie weit der Asylantrag gediehen ist

Jobcenter

  1. Antrag auf ALG2 stellen
  2. Vollmacht ausfüllen lassen
  3. Sobald vorhanden vorzeigen von:
  • Aufenthaltsgenehmigung (Pseudopässe)
  • Krankenkassenkarten
  • Kindergeldbescheid
  • Anmeldung der VHS für Integrationskurs (oder anderer erforderlicher Kurs)

Dabei ist es möglich, alle Unterlagen, die nicht direkt vom Jobcenter stammen, per gescannter Mail zu senden.

Anschrift Jobcenter Ahrensburg:

Jobcenter Stormarn 
Erika-Keck-Straße 1  
22926 Ahrensburg 
Telefonnummer: 04102 67-700 
Faxnummer: 04102 677-099 
E-Mail-Adresse: jobcenter-stormarn.ahrensburg@jobcenter-ge.de

Öffnungszeiten: 

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr 
Di. 08:00 - 12:00 Uhr 
Mi. nur nach vorheriger Vereinbarung 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr 
Fr. 08:00 - 12:00

Kindergeld (Familienkasse)

  1. Kindergeld beantragen
  2. Vollmacht hinterlegen
  • Zusenden Leistungsbescheid vom Jobcenter, sobald eingetroffen (Mail möglich)

 

Familienkasse Nord 
Berliner Ring 8-10 
23843 Bad Oldesloe

meist vormittags geöffnet 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Kindergeld (KG1)
  • Anlage Kind (jeweils eine Anlage pro Kind)
  • Kopie des Aufenthaltstitels ab der Einreise
  • Kopien der Geburtsurkunden mit deutscher Übersetzung
  • Kopien des Familienbuches mit deutscher Übersetzung
  • Kopien der Anmeldung vom Antragsteller und den Kindern ab der Einreise

Kinder über 18 Jahre:

  • Schulbescheinigung (KG5a)
  • Ausbildungsbescheinigung (KG5b)
  • Erklärung zur abgeschlossenen Erstausbildung (KG5d)
  • Mitteilung eines über 18 Jahre alten Kindes ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz (KG11a)

Die benötigten Formulare findet ihr als PDF hier zum herunterladen

Anmeldung Integrationskurs

VHS Bad Oldesloe (Königsstraße 33) 
WAK Ahrensburg (An der Strusbek 2) 
VHS Bargteheide (Am Markt 4)

Bestätigung: Die VHS behält das Schreiben zur Verpflichtung ein, gibt statt dessen eine Anmeldebestätigung heraus. Diese Bestätigung muss dem Jobcenter sowie der Ausländerbehörde vorgelegt werden (Mail?).

Berechtigung: Vor dem Integrationskurs steht der Berechtigungsschein für diesen Kurs; dieser wird von Ausländerbehörde Bad Oldesloe zusammen mit dem Aufenthaltstitel (das ist der Ersatzpass) ausgehändigt.

Einstufungstest: Vor dem I-Kurs steht weiterhin ein Einstufungstest, der dazu dient, die Flüchtlinge dem richtigen Modul des Kurses zuzuordnen. Der Test kann bislang NICHT an der VHS Bargteheide vorgenommen werden. Soll ein I-Kurs an der VHS Bargteheide gemacht werden, VHS Bad Oldesloe oder VHS Ahrensburg für den Test aufsuchen - nicht WAK (hier wird ebenfalls getestet, doch nicht für VHS-Kurse).

Zweiter Sprachkurs: KompAS - zur Ergänzung und schnellen Eingliederung in die Arbeitswelt...

Informationen Sprachkurs KompAS

Sozial-/Rentenversicherungsnummer beantragen

Deutsche Rentenversicherung
Mommsenstr. 1 
23843 Bad Oldesloe 
Tel: 04531-8043-0

Krankenkassen

  • AOK-Nordwest
  • Barmer GEK
  • DAK
  • TK

Wohnungssuche

1. Überprüfen, ob die AE die Wohnungssuche begrenzt (ggf. SH)

2. Wohnung finden

3. Antrag beim Jobcenter stellen, wenn Vermieter mit Vermietung einverstanden ist

4. Antrag auf Darlehen für Mietkaution beim Jobcenter stellen, bevor Vertrag unterschrieben ist

5. Bei Mietvertrag:

Weitere Infos zur Wohnungssuche