Wenn es um den Einstieg in ein neues Leben geht, braucht man ein Heim und Arbeit ...

Nicht jeder Flüchtling darf direkt arbeiten oder kann ohne Rücksprache mit dem Jobcenter eine Wohnung mieten oder ein Praktikum machen. Hier steht, wie es geht: 

Eine Wohnung mieten

Soll eine Wohnung gemietet werden und der Flüchtling hat seine AE, so steht er in der Regel erst einmal in der Leistungsliste des Jobcenters. Das Jobcenter übernimmt Miet- und Heizkosten in folgenden Höhen: Liste der Kostenübernahmen

  1. Wohnung finden
  2. Mit Vermieter so weit einig sein, dass ein Vertrag gemacht werden könnte 
  3. Der Vermieter muss folgenden Bogen ausfüllen: Bogen
  • Im Anhang befindet sich die Tabelle der Mietkostenübernahme im Umland
  • Den ausgefüllten Bogen dann direkt zum Jobcenter bringen, dort wird entschieden, ob die Wohnung gemietet werden kann oder auch nicht (Direktentscheidung!).
  • Hier wird auch über eine Übernahme der Mietkaution (Darlehen!) entschieden. Nicht vergessen, diese Formulare auszufüllen!

Möbelzuschuss kann ebenfalls beantragt werden: Antragsvorlage

Tipp: Wer einen Antrag auf einmalige Beihilfe zur Erstausstattung für die Wohnung stellt, muss alle Bedarfsgegenstände aufführen. Die Behilfehöhe hängt von diesem Bedarf ab. Also alles aufführen - vom Topf bis zum Nachtschrank über Gardinenstangen, Lampen, etc!

Anerkennung von medizinischen Approbationen

  1. Vor dem Test steht ein Fachsprachen-Deutschtest
  2. Dann kommt ein Theorie- und ein Praxistest
  3. Zeugnisse und Zertifikate müssen bei Anmeldung vorgelegt werden (übersetzt)
  4. Anschrift: Landesamt für soziale Dienste, Kiel, Abteilung 3
  5. Kontakt: Frau Heim 0431-988 55 72; Herr Nyska 0431 - 988 55 65